Meier's Neuheiten AG
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


OFFERTEN

Unsere Offerten sind freibleibend bis zur erfolgten schriftlichen Auftragsbestätigung.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Auftragsbestätigung und unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nach Erhalt Ihres Bestätigungsmail werden wir mit der Produktion beginnen.

PREISE / KONDITIONEN

Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise und Konditionen. Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken rein netto, exklusive MWST, Verpackung, Versicherung usw.

GUT ZUR AUSFÜHRUNG

Anhand der Kundenangaben wird ein schriftliches Gut zur Ausführung angefertigt. Nachträgliche Änderungen der Ausführung anhand veränderter Kundenwünsche führen zu einem weiteren Gut zur Ausführung und sind kostenpflichtig. Das Gut zur Ausführung muss vom Kunden umgehend geprüft und per E-Mail bestätigt werden. Mündliche Ausführungsfreigaben können nicht akzeptiert werden. Wünscht der Kunde ausdrücklich kein Gut zur Ausführung, wird der Druck nach eigenem Ermessen ausgeführt und muss entsprechend akzeptiert werden.

LIEFERUNG

Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung und Ausführung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Kann die Ware aufgrund nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung auf den vereinbarten Liefertermin ausgeliefert werden (z.B. Messen, Tagungen, usw.) hat der Auftraggeber oder Käufer kein Anrecht auf irgendwelche Entschädigungen, Preisminderungen oder Annahmeverweigerung. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, Energie- und Rohstoffmangel oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende Risiken, bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der vereinbarungsgemässen Erfüllung dieses Auftrages, ohne dass der Auftraggeber oder Käufer daraus irgendwelche Ansprüche an uns geltend machen kann. Zahlungen für entstandene Schäden aufgrund zu spät gelieferten Waren lehnen wir ausdrücklich ab.

EIGENTUMSVORBEHALT

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die gelieferte Ware bis zu Ihrer vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Der Käufer anerkennt diesen Eigentumsvorbehalt und ermächtigt den Verkäufer, jegliche Schritte zu unternehmen, welche er zur Aufrechterhaltung seiner Rechte als nötig erachtet.

VERSAND

Der Versand erfolgt ab unserem Lager, Drucker oder Laseranstalt und geht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers oder Käufers. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Besteller, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungsstellung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über.

URHEBER- ODER REPRODUKTIONSRECHTE

Bei Bestellungen auf Sonderanfertigungen übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich der Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

MENGEN- UND MATERIALVORBEHALTE

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% werden als branchenüblich betrachtet. Die Fakturierung erfolgt der tatsächlich gelieferten Anzahl entsprechend. Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Beim Druck und bei der Lasergravur können Unregelmässigkeiten in Bezug auf Platzierung des Logos und der Untergrundfarbe des Werbeartikels entstehen. Diese sind materialbedingt und müssen akzeptiert werden. Insbesondere bei metallischen Werbeartikeln können leichte Kratzer auf dem Untergrund entstehen, diese sind produktionsbedingt und müssen akzeptiert werden. Bei Natur Produkten wie Holz oder Früchte z.B. Laseräpfel, Orangen, Nüsse usw. können zum erhaltenem Prtoduktions-Muster Abweichung in Farbe oder Form bei der Lieferung entstehen, diese sind unumgänglich da es sich um ein Naturprodukt handelt und müssen akzeptiert werden.

WIRKUNG BEI VERTRAGSRÜCKTRITT

Ab Erhalt Ihres E-Mail als OK für den Auftrag erheben wir einen Anspruch von 20% Entschädigung des Gesamtumsatzes. Bei Produktionsbeginn erheben wir einen Entschädigungsanspruch von 100% des Gesamtumsatzes.

MÄNGELRÜGEN

Beanstandungen wegen unvollständigen oder unrichtigen Lieferungen oder erkennbarer Mängel müssen spätestens 10 Tage nach Empfang der Waren schriftlich eingeschrieben an uns erhoben werden.

ZAHLUNGEN

Unsere Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unerlaubte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Überschreiten des Zahlungsziels behalten wir uns die Berechnung banküblicher Zinsen und Mahngebühren vor.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus den Geschäften mit uns sich ergebenden gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen ist Aarau.

ALLGEMEINES

Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Liefervertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich und rechtsgültig bestätigt worden sind.


Hallwil, 1. Februar 2022